Verordnung (EU) 2016/2336 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 mit besonderen Auflagen für die Befischung von Tiefseebeständen im Nordostatlantik und Vorschriften für den Fischfang in internationalen Gewässern des Nordostatlantiks und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 des Rates
Die Inhaber einer Fanggenehmigung für den Fang von Tiefseearten sollten an wissenschaftlichen Forschungsarbeiten teilnehmen, die darauf abzielen, die Einschätzung von Tiefseebeständen und die Erforschung von Tiefseeökosystemen zu verbessern.
Erwägungsgrund 5 32016R2336Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen