§ 270g InsOInsolvenzordnung
Wird die Eigenverwaltung oder die vorläufige Eigenverwaltung bei einem gruppenangehörigen Schuldner angeordnet, unterliegt der Schuldner den…
Art. 2 Nr. 3 EuInsVOBegriffsbestimmungen
„Schuldner in Eigenverwaltung“ einen Schuldner, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, das nicht zwingend mit der Bestellung eines…
Art. 60 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv EuInsVORechte des Verwalters bei Verfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe
weder das Insolvenzverfahren, für das der Verwalter gemäß Absatz 1 bestellt wurde, noch das Verfahren, für das die Aussetzung beantragt wird, einer…
Art. 56 Abs. 2 Buchst. b EuInsVOZusammenarbeit und Kommunikation der Verwalter
zu prüfen, ob Möglichkeiten einer Koordinierung der Verwaltung und Überwachung der Geschäfte der Gruppenmitglieder, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren…
§ 269f Abs. 3 InsOInsolvenzordnung
Soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Bestellung des Verfahrenskoordinators, für die Aufsicht durch das Insolvenzgericht sowie für…