EuInsVO — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 89 EuInsVOVerordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (Neufassung) Erwägungsgrund 88Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde angehört und hat seine Stellungnahme am 27. März 2013 abgegeben — Erwägungsgrund 88