Erwägungsgrund 164 32016R0429
In hinreichend begründeten Fällen im Zusammenhang mit u. a. den Maßnahmen in Bezug auf neu auftretende Seuchen, mit der Lagerhaltung, Versorgung, Aufbewahrung, Lieferung und anderen Verfahren bezüglich der Unionsbanken mit Antigenen, Impfstoffen und diagnostischen Reagenzien, mit der Festlegung spezifischer Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und befristeten Ausnahmen, der befristeten besonderen Vorschriften für Verbringungen von Land- und Wassertieren, der Sofortmaßnahmen und der Liste der Drittländer und Drittlandsgebiete, aus denen der Eingang in die Union zulässig ist, sollte die Kommission unmittelbar geltende Durchführungsrechtsakte erlassen.