Art. 59 32016R1388
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Unbeschadet des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe b, des Artikels 6 sowie der Artikel 51, 56 und 57 werden die Bestimmungen dieser Verordnung drei Jahre nach ihrer Veröffentlichung anwendbar.