Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Anforderungen an Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen sollten sich nach den Grundsätzen richten, die in der Mitteilung der Kommission vom 5. Juni 2002 mit dem Titel „Aktionsplan „Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds““ niedergelegt sind.
Erwägungsgrund 10 32016R1628Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen