Erwägungsgrund 9 32025R0014
Da mit dieser Verordnung darauf abgezielt wird, die Teilnahme am Straßenverkehr von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die für die Ausführung von Arbeiten und nicht für die Beförderung von Arbeitnehmern konstruiert und gebaut sind, zu regeln, sind mobile Maschinen und Geräte, die mit mehr als drei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes, ausgestattet sind, ebenfalls vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgenommen. Jeder Bereich sollte als Sitzplatz gelten, wenn er für die Benutzung während der Teilnahme am Straßenverkehr der nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräte ausgelegt ist und zumutbar als solcher genutzt werden kann, und wenn eine erwachsene 5-Perzentil-Frau dort sitzen kann.