Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Motoren für die Ausfuhr und für den Einsatz durch die Streitkräfte sollten nicht den in dieser Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerten unterliegen. Zur Unterscheidung solcher Motoren von Motoren, die diesen Emissionsgrenzwerten unterliegen, sollten jedoch in bestimmten Fällen Kennzeichnungen vorgeschrieben sein.
Erwägungsgrund 31 32016R1628Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen