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Für die schnelle und wirksame Tilgung von Schädlingen sind die Prävention und die frühzeitige Feststellung ihres Auftretens außerordentlich wichtig. Die Mitgliedstaaten sollten daher in Regionen, in denen das Auftreten eines Unionsquarantäneschädlings bisher nicht festgestellt wurde, Erhebungen zum Auftreten dieses Schädlings durchführen. Angesichts der Zahl der Unionsquarantäneschädlinge und des für die Durchführung dieser Erhebungen benötigten Zeit- und Ressourcenaufwands sollten die Mitgliedstaaten Mehrjahresprogramme für solche Erhebungen ausarbeiten.
Die Mitgliedstaaten führen während festgelegter Zeiträume risikobasierte Erhebungen durch, um mindestens Folgendes zu prüfen: Diese Erhebungen werden in allen…
Für jeden prioritären Schädling führen die Mitgliedstaaten jährlich eine Erhebung gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 2 durch. Diese Erhebungen umfassen visuelle…
der Umfang jeder Erhebung in Bezug auf das betreffende Gebiet und den abgedeckten Zeitrahmen sowie der Schädlinge, Pflanzen und Waren, die Gegenstand der…
Damit schnelle und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen durchgeführt werden, die zwar keine Unionsquarantäneschädlinge sind, aber nach Auffassung…
Die Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Pflanzenschutzmaßnahmen zur Tilgung von Unionsquarantäneschädlingen ergreifen, deren Auftreten in ihren…
Hat sich ein Unionsquarantäneschädling in einem abgegrenzten Gebiet angesiedelt und kann er nicht getilgt werden, sollte die Kommission Unionsmaßnahmen zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.