Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 69/464/EWG, 74/647/EWG, 93/85/EWG, 98/57/EG, 2000/29/EG, 2006/91/EG und 2007/33/EG des Rates
Pflanzen, die aus Drittländern in die Union und durch Postdienste verbracht werden, erfüllen in vielen Fällen nicht die Pflanzengesundheitsanforderungen der Union. Um die Sensibilisierung für dieses Thema zu erhöhen, sollten besondere Vorschriften in Bezug auf die Informationen für Reisende und Kunden von Postdiensten festgelegt werden.
Erwägungsgrund 29 32016R2031Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen