Erwägungsgrund 27 32016R2031
Diese Verbote bzw. Anforderungen sollten weder für kleine Mengen bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderer Gegenständen — zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen ausgenommen — gelten, die nicht für gewerbliche oder berufliche Zwecke bestimmt sind, noch — in bestimmten Fällen — für das Einführen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen in Grenzgebiete bzw. ihre Verbringung innerhalb dieser Gebiete.