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Unternehmer sollten außerdem über Systeme und Verfahren verfügen, mit denen sie Verbringungsvorgänge in Bezug auf Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände innerhalb des Betriebsgeländes sowie zwischen verschiedenen Betriebsstätten des Unternehmers feststellen können.
Die Informationen über die Verbringung der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände innerhalb der Betriebsstätte und zwischen den Betriebsstätten…
Ein Unternehmer, der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenstände ausliefert, die Anforderungen oder Bedingungen gemäß Artikel 28 Absatz 1 Unterabsatz…
Lebensmittelunternehmer müssen über Systeme und Verfahren verfügen, mit denen festgestellt werden kann, von wem die in Absatz 1 genannten Produkte erhalten oder…
Die Unternehmer müssen unter gebührender Berücksichtigung der technologischen Machbarkeit über Systeme und Verfahren verfügen, mit denen ermittelt werden kann,…
Die Rückverfolgbarkeit von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, sollte auf allen Stufen gewährleistet…
Bei der Auswahl angemessener Verfahrensabläufe, einschließlich jener für Überwachung und Kontrolle, sollten die Betreiber verfügbare Informationen über bewährte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.