Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 69/464/EWG, 74/647/EWG, 93/85/EWG, 98/57/EG, 2000/29/EG, 2006/91/EG und 2007/33/EG des Rates
Entsprechend dem Grundsatz der intelligenten Rechtsetzung sollten die Umsetzung dieser Verordnung und die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 aufeinander abgestimmt werden, damit gewährleistet ist, dass die Rechtsvorschriften der Union im Bereich Pflanzengesundheit umfassend und in vollem Umfang angewandt werden.
Erwägungsgrund 89 32016R2031Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen