Erwägungsgrund 82 32016R2031
In den Richtlinien 74/647/EWG und 2006/91/EG des Rates sind Maßnahmen zur Bekämpfung von Nelkenwicklern und der San-José-Schildlaus festgelegt. Nach dem Inkrafttreten jener Richtlinien haben sich die betreffenden Schädlinge im Gebiet der Union weiträumig ausgebreitet; ihre Eindämmung ist somit nicht mehr möglich. Daher sollten diese Richtlinien aufgehoben werden.