Erwägungsgrund 10 32016R0399
Da allein durch eine Verifizierung der Fingerabdrücke sich eindeutig bestätigen lässt, dass eine Person, die in den Schengen-Raum einreisen will, mit dem Visuminhaber identisch ist, sollten Bestimmungen für die Nutzung des in der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Visa-Informationssystems (VIS) an den Außengrenzen erlassen werden.