Erwägungsgrund 5 32017R0135
Dadurch, dass eine Befischung durch Schiffe mit einer Länge über alles von weniger als 15 Metern in Gebieten mit einer Wassertiefe von weniger als 20 Metern erlaubt wird, würde einer begrenzten Zahl von Fischern darüber hinaus die Möglichkeit gegeben, ihre Fangtätigkeiten fortzusetzen und andere Arten als Dorsch gezielt zu befischen.