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Bei ihren Tätigkeiten im Rahmen dieser Verordnung sorgt die Kommission bei jedem delegierten Rechtsakt, der nach Artikel 16 angenommen wird, und bei jedem Durchführungsrechtsakt, der nach Artikel 12 Absatz 12 dieser Verordnung angenommen wird, für eine ausgewogene Beteiligung der Vertreter der Mitgliedstaaten und aller an der jeweiligen Produktgruppe interessierten Kreise, wie Industrie einschließlich KMU und Handwerk, Gewerkschaften, Groß- und Einzelhändler, Importeure, Umweltschutzorganisationen und Verbraucherverbände. Zu diesem Zweck richtet die Kommission ein Konsultationsforum ein, in dem diese Akteure zusammentreten. Das Konsultationsforum wird mit dem Konsultationsforum gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2009/125/EG kombiniert.
Gegebenenfalls testet die Kommission bei der Vorbereitung delegierter Rechtsakte die Gestaltung und den Inhalt der Etiketten für spezifische Produktgruppen mit repräsentativen Gruppen von Kunden in der Union, um sicherzustellen, dass diese die Etiketten genau verstehen.
Vor dem Erlass delegierter Rechtsakte gemäß diesem Artikel führt die Kommission eine angemessene Konsultation der Interessenträger durch. Die Kommission…
Um spezifische Produktgruppen energieverbrauchsrelevanter Produkte entsprechend bestimmter Kriterien festzulegen und um produktspezifische Etiketten und…
die Kommission hat eine ordnungsgemäße Konsultation der einschlägigen Interessenträger durchgeführt.
Folgender Absatz wird angefügt: „(3a) Vor dem Erlass eines delegierten Rechtsakts konsultiert die Kommission die von den einzelnen Mitgliedstaaten benannten…
Vor dem Erlass eines delegierten Rechtsakts konsultiert die Kommission die von den einzelnen Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen im Einklang mit den in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.