Erwägungsgrund 13 32017R1369
Unbeschadet der Pflicht des Lieferanten, mit jeder Einheit eines Produkts ein gedrucktes Etikett zu liefern, könnte angesichts der Fortschritte bei den digitalen Technologien die Möglichkeit bestehen, zusätzlich zu dem gedruckten Energieetikett elektronische Etiketten zu verwenden. Der Händler sollte ebenfalls in der Lage sein, das Produktdatenblatt aus der Produktdatenbank herunterzuladen.