Erwägungsgrund 16 32017R1369
Bei einigen Etiketten, die durch gemäß der Richtlinie 2010/30/EU erlassene delegierte Rechtsakte eingeführt wurden, sind Produkte nur oder hauptsächlich in den obersten Klassen erhältlich. Dies mindert die Wirksamkeit der Etiketten. Bei den Klassen auf den bestehenden Etiketten gibt es je nach Produktgruppe unterschiedliche Skalen, wobei die oberste Klasse von A bis A+++ reichen kann. Infolgedessen könnten Kunden, die Etiketten über unterschiedliche Produktgruppen hinweg vergleichen, auf den Gedanken kommen, dass es bei einem bestimmten Etikett noch bessere Energieeffizienzklassen als die angezeigten gibt. Um eine solche potenzielle Verwirrung zu vermeiden, ist es angebracht, in einem ersten Schritt gemäß der vorliegenden Verordnung die bestehenden Etiketten mit neuen Skalen zu versehen und so eine homogene Skala von A bis G für drei Produktkategorien gemäß dieser Verordnung zu gewährleisten.