Erwägungsgrund 13 32020R0740
Im Interesse der Übereinstimmung mit dem internationalen Rahmen wird in der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 auf die Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) verwiesen, die die einschlägigen Messmethoden für den Rollwiderstand, das externe Rollgeräusch sowie die Nass- und Schneegriffigkeitsleistung von Reifen enthält.