Erwägungsgrund 10 32017R1485
Da geplante Nichtverfügbarkeiten auch außerhalb der Regelzone eines ÜNB Auswirkungen auf die Netzstabilität haben, sollte jeder ÜNB bei der Betriebsplanung für jeden Zeitbereich überprüfen, ob geplante Nichtverfügbarkeiten umgesetzt werden können, und diese erforderlichenfalls mit und zwischen den ÜNB, VNB und SNN abstimmen, wenn sie Auswirkungen auf grenzübergreifende Stromflüsse haben, die die Betriebssicherheit der Übertragungsnetze beeinflussen.