Erwägungsgrund 7 32017R1485
Diese Verordnung sollte einen Rahmen für die Zusammenarbeit der ÜNB enthalten, die dazu RSC einsetzen und beauftragen. RSC sollten an die ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion, für die sie eingesetzt wurden, Empfehlungen richten. Die ÜNB sollten einzeln entscheiden, ob sie die Empfehlungen der RSC befolgen. Die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit in ihrer Regelzone sollte jedoch bei den ÜNB bleiben.