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Das Kollegium sollte über strategische Fragen, einschließlich hinsichtlich der Festlegung der Prioritäten und der Ermittlungs- und Strafverfolgungspolitik der EUStA, sowie über allgemeine Fragen entscheiden, die sich aus Einzelfällen ergeben, z. B. hinsichtlich der Anwendung dieser Verordnung, der ordnungsgemäßen Umsetzung der Ermittlungs- und Strafverfolgungspolitik der EUStA oder hinsichtlich Grundsatzfragen oder Fragen von erheblicher Bedeutung in Bezug auf die Entwicklung einer kohärenten Ermittlungs- und Strafverfolgungspolitik der EUStA. Die Entscheidungen des Kollegiums über allgemeine Fragen sollten die Pflicht, die Ermittlungen und die Strafverfolgung in Übereinstimmung mit dieser Verordnung und nationalem Recht vorzunehmen, unberührt lassen. Das Kollegium sollte sich nach Kräften bemühen, Entscheidungen im Konsens zu treffen. Kann kein Konsens erzielt werden, so sollten Entscheidungen durch Abstimmung getroffen werden.
Das Kollegium tritt regelmäßig zusammen und ist für die allgemeine Aufsicht über die Tätigkeiten der EUStA zuständig. Es entscheidet über strategische Fragen…
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union wirksam zu bekämpfen, sollte die Ermittlungs- und…
Das Kollegium sollte für Disziplinarverfahren gegen Delegierte Europäische Staatsanwälte, die nach dieser Verordnung tätig werden, zuständig sein. Da Delegierte…
Die Tätigkeiten des Kollegiums sollten der Wesensart, dem Umfang und der Komplexität der Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit aller der Gruppe angehörenden…
Um die Kohärenz ihres Handelns und damit einen einheitlichen Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten, sollte die EUStA darüber hinaus…
Die Organisationsstruktur der EUStA sollte eine schnelle und effiziente Entscheidungsfindung in Bezug auf die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen und von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.