Erwägungsgrund 9 32017R2195
Jeder Regelreserveanbieter, der beabsichtigt, Regelarbeit oder Regelleistung bereitzustellen, sollte zunächst ein von den ÜNB — erforderlichenfalls in enger Zusammenarbeit mit den VNB — festgelegtes Qualifikationsverfahren erfolgreich durchlaufen.