Erwägungsgrund 6 32017R2195
Das Ziel der vorliegenden Verordnung ist es, ein optimales Management und einen koordinierten Betrieb des europäischen Übertragungsnetzes sicherzustellen und gleichzeitig dazu beizutragen, die Ziele der Union für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu erreichen und Vorteile für die Kunden zu schaffen. Die ÜNB sollten — gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den VNB — die Verantwortung für die Organisation der Regelreservemärkte in Europa übernehmen, sich um deren Integration bemühen und das System auf möglichst effiziente Weise ausgeglichen halten. Dazu sollten die ÜNB miteinander und mit den VNB eng zusammenarbeiten und ihre Tätigkeiten so weit wie möglich abstimmen, um unter Beachtung des Wettbewerbsrechts über alle Regionen und Spannungsebenen hinweg für ein effizientes Elektrizitätsversorgungssystem zu sorgen.