Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das EES wird an den Außengrenzen betrieben.
Die Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand vollständig anwenden, führen das EES an ihren Binnengrenzen mit den Mitgliedstaaten ein, die den Schengen-Besitzstand noch nicht vollständig anwenden, sich aber am EES-Betrieb beteiligen.
Die Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand vollständig anwenden, und die Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand noch nicht vollständig anwenden, sich aber am EES-Betrieb beteiligen, führen das EES an ihren Binnengrenzen mit den Mitgliedstaaten ein, die den Schengen-Besitzstand noch nicht vollständig anwenden und sich nicht am EES-Betrieb beteiligen.
Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand noch nicht vollständig anwenden, sich aber am EES-Betrieb beteiligen, führen das EES an ihren Binnengrenzen im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EU) 2016/399 ein.
Abweichend von Artikel 23 Absatz 2 Unterabsätze 3 und 4 sowie von Artikel 27 führt ein Mitgliedstaat, der den Schengen-Besitzstand noch nicht vollständig anwendet, sich aber am EES-Betrieb beteiligt, das EES an seinen Landbinnengrenzen zu einem Mitgliedstaat, der den Schengen-Besitzstand noch nicht vollständig anwendet, sich aber am EES-Betrieb beteiligt, ohne biometrische Funktionen ein. Sofern an diesen Binnengrenzen ein Drittstaatsangehöriger noch nicht im EES erfasst ist, wird das persönliche Dossier des betreffenden Drittstaatsangehörigen ohne biometrische Daten angelegt. Die biometrischen Daten werden an der nächsten Grenzübergangsstelle, an der das EES mit biometrischen Funktionen eingesetzt wird, hinzugefügt.
Das EES sollte an den Außengrenzen derjenigen Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand vollständig anwenden, betrieben werden. Es wäre wünschenswert, dass…
Um während der schrittweisen Inbetriebnahme des EES ein wirksames Management der Außengrenzen sicherzustellen, sollten die folgenden Vorschriften gelten. An den…
An den Grenzübergangsstellen, an denen das EES nicht eingesetzt wird, werden Grenzübertrittskontrollen gemäß der Verordnung (EU) 2016/399 in der Fassung…
Die Vorschriften der vorliegenden Verordnung, die sich auf die im EES erfassten Ein- und Ausreisedaten und auf das Nichtvorhandensein solcher Daten im EES…
Ab dem 170. Tag nach dem ersten Tag der schrittweisen Inbetriebnahme des EES setzt jeder Mitgliedstaat an allen Grenzübergangsstellen mit biometrischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement