Erwägungsgrund 2 32025R1534
Die Kommission hat nicht alle Mitteilungen gemäß Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/2226 erhalten, was eine der Voraussetzungen für die Entscheidung über die Inbetriebnahme des EES ist.
Die Kommission hat nicht alle Mitteilungen gemäß Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/2226 erhalten, was eine der Voraussetzungen für die Entscheidung über die Inbetriebnahme des EES ist.