Erwägungsgrund 2 32017R2392
Der Schutz der Umwelt ist eine der größten Herausforderungen, vor denen die Union steht. Gemäß Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verfolgt die Union die Umweltziele der Erhaltung und des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität, des Schutzes der menschlichen Gesundheit, der umsichtigen und rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen und der Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler und globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels.