Erwägungsgrund 9 32017R2392
Einkünfte, die durch die Versteigerung von Zertifikaten erzielt werden, oder ihr finanzieller Gegenwert sollten zur Bekämpfung des Klimawandels in der Union und Drittländern verwendet werden, um unter anderem Treibhausgasemissionen zu verringern, eine Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels in der Union und Drittländern — insbesondere Entwicklungsländern — vorzunehmen, Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Eindämmung und Anpassung, auch in den Bereichen Raumfahrt, Luftverkehr und nachhaltige alternative Kraftstoffe für den Luftverkehr, zu finanzieren, Emissionen durch einen emissionsarmen Verkehr zu reduzieren und die Kosten für die Verwaltung des EU-EHS zu decken. Mitgliedstaaten, die diese Einkünfte für die Kofinanzierung von Forschung und Innovation verwenden, sollten dabei insbesondere Programme oder Initiativen im Rahmen des Neunten Forschungsrahmenprogramms berücksichtigen. Für die Erfüllung der Verpflichtungen der Union ist es von grundlegender Bedeutung, dass Transparenz bei der Verwendung von Einkünften aus der Versteigerung von Zertifikaten gemäß der Richtlinie 2003/87/EG gewährleistet wird, indem die Mitgliedstaaten Berichte gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 vorlegen.