Erwägungsgrund 6 32017R2454
Um die Erhebung statistischer Daten über die Anwendung der Sonderregelungen zu vereinfachen, sollte die Kommission ermächtigt werden, aggregierte statistische und diagnostische Informationen, wie beispielsweise die Anzahl der verschiedenen Arten von zwischen Mitgliedstaaten ausgetauschten elektronischen Mitteilungen, im Zusammenhang mit den Sonderregelungen zu extrahieren; davon ausgenommen sind personenbezogene Daten der Steuerpflichtigen.