Erwägungsgrund 3 32017R0335
Am 27. Mai 2015 wurde ein Antrag auf Zulassung von Steviolglycosiden (E 960) zur Verwendung als Süßungsmittel in bestimmten brennwertverminderten Süßwaren gestellt. Der Antrag wurde anschließend gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.