Erwägungsgrund 6 32017R0335
Im Jahr 2010 nahm die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten über die Sicherheit von Steviolglycosiden für die beantragten Verwendungszwecke als Lebensmittelzusatzstoff (E 960) an und legte eine annehmbare Tagesdosis (Acceptable Daily Intake, ADI) von 4 mg/kg Körpergewicht/Tag, berechnet als Stevioläquivalente, fest.