Verordnung (EU) 2017/335 der Kommission vom 27. Februar 2017 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in bestimmten brennwertverminderten Süßwaren (Text von Bedeutung für den EWR)
Angesichts des Umstands, dass die geschätzte Exposition für alle Altersgruppen unter der ADI liegt, geben die Verwendungszwecke und Verwendungsmengen, die für Steviolglycoside (E 960) als Süßungsmittel beantragt wurden, keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken.
Erwägungsgrund 9 32017R0335
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