Erwägungsgrund 4 32017R0335
Steviolglycoside sind kalorienfreie Bestandteile mit süßem Geschmack, die verwendet werden können, um kalorische Zucker in bestimmten Süßwaren zu ersetzen und dadurch deren Kaloriengehalt zu reduzieren; somit können den Verbrauchern brennwertverminderte Produkte gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 angeboten werden. Im Vergleich zur ausschließlichen Verwendung von Steviolglycosiden zum Süßen verleiht die kombinierte Verwendung von Steviolglycosiden und Zucker den Produkten eine angenehmere Süße und ein besseres Geschmacksprofil, da der Zucker den Nachgeschmack der Steviolglycoside überdeckt.