Art. 2 Abs. 1 32017R0459VERORDNUNG (EU) 2017/459 DER KOMMISSION vom 16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 984/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung gilt für Kopplungspunkte. Sie kann vorbehaltlich des Beschlusses der maßgeblichen nationalen Behörde auch für Einspeisepunkte aus Drittländern…
Art. 1 Abs. 3 32015R0703VERORDNUNG (EU) 2015/703 DER KOMMISSION vom 30. April 2015 zur Festlegung eines Netzkodex mit Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Netzkopplungspunkte zwischen Mitgliedstaaten, wenn für einen dieser Mitgliedstaaten eine Ausnahme auf der…
Art. 79 32024R1789VERORDNUNG (EU) 2024/1789 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung gilt nicht für in den Mitgliedstaaten liegende Erdgasfernleitungsnetze für die Dauer der gemäß Artikel 86 der Richtlinie (EU) 2024/1788…
Art. 2 Abs. 2 32014R0312VERORDNUNG (EU) Nr. 312/2014 DER KOMMISSION vom 26. März 2014 zur Festlegung eines Netzkodex für die Gasbilanzierung in Fernleitungsnetzen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung gilt nicht für Bilanzierungszonen in Mitgliedstaaten, denen eine Ausnahme aufgrund von Artikel 49 der Richtlinie 2009/73/EG gewährt wurde.
Erwägungsgrund 103 32024L1788RICHTLINIE (EU) 2024/1788 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Anwendbarkeit dieser Richtlinie auf Erdgasfernleitungen aus Drittländern und in Drittländer sollte sich auf das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten…