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Um das in Artikel 4 genannte übergeordnete Ziel zu erreichen, werden mit dem Programm in enger Zusammenarbeit mit den begünstigten Mitgliedstaaten die nachstehenden Einzelziele verfolgt: a) Unterstützung von Initiativen nationaler Behörden zur Ausarbeitung von Reformplänen gemäß ihren jeweiligen Prioritäten unter Berücksichtigung der Ausgangslage und der zu erwartenden sozioökonomischen Auswirkungen; b) Unterstützung der nationalen Behörden beim Ausbau ihrer Kapazitäten zur Ausarbeitung, Entwicklung und Umsetzung von Reformmaßnahmen und -strategien und bei der Verfolgung eines integrierten Ansatzes, der eine bereichsübergreifende Kohärenz der Ziele und Mittel gewährleistet; c) Unterstützung der Bemühungen nationaler Behörden bei der Ausarbeitung und Umsetzung geeigneter Verfahren und Methoden unter Berücksichtigung von bewährten Verfahren und von Erfahrungen anderer Länder in vergleichbarer Lage; d) Unterstützung der nationalen Behörden bei der Verbesserung von Effizienz und Wirksamkeit des Personalmanagements, unter anderem durch Förderung von beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen und durch Festlegung klarer Zuständigkeiten.
Die in Absatz 1 genannten Einzelziele betreffen Politikbereiche, die im Zusammenhang mit Zusammenhalt, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, Innovationen, intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum, Beschäftigung und Investitionen stehen, insbesondere mit einem oder mehreren der folgenden Punkte: a) Verwaltung der öffentlichen Finanzen und Vermögenswerte, Haushaltsverfahren, Schuldenverwaltung und Steuerverwaltung; b) institutionelle Reformen und effiziente, dienstleistungsorientierte öffentliche Verwaltung, gegebenenfalls auch durch die Vereinfachung der Vorschriften, wirksame Rechtsstaatlichkeit, Reform des Justizwesens und verstärkte Bekämpfung von Betrug, Korruption und Geldwäsche; c) Rahmenbedingungen für Unternehmen (auch KMU), Reindustrialisierung, Entwicklung des Privatsektors, Investitionen, öffentliche Beteiligung an Unternehmen, Privatisierungsverfahren, Handel und ausländische Direktinvestitionen, Wettbewerb und öffentliches Beschaffungswesen, nachhaltige Entwicklung der einzelnen Sektoren und Förderung von Innovation und Digitalisierung; d) allgemeine und berufliche Bildung, Arbeitsmarktpolitik einschließlich des sozialen Dialogs mit dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Armutsbekämpfung, der Förderung der sozialen Inklusion, Systeme der sozialen Sicherheit, öffentliches Gesundheitswesen und Gesundheitsversorgungssysteme sowie Kohäsions-, Asyl-, Migrations- und Grenzpolitik; e) klimapolitische Maßnahmen, Förderung der Energieeffizienz und Diversifizierung der Energiequellen sowie Landwirtschaftspolitik, Fischereipolitik und nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums; f) politische Maßnahmen in Bezug auf den Finanzdienstleistungssektor, einschließlich der Förderung des finanziellen Grundwissens, Finanzstabilität, Zugang zu Finanzierungen und Kreditvergabe an die Realwirtschaft; Erstellung und Bereitstellung von Daten und Statistiken sowie Überwachung ihrer Qualität; Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.
Zur Verwirklichung des in Artikel 3 genannten allgemeinen Ziels bestehen die spezifischen Ziele des Instruments darin, die nationalen Behörden beim Ausbau ihrer…
Das allgemeine Ziel des Instruments besteht darin, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu fördern, indem die Mitgliedstaaten…
Optimierung der Programmergebnisse zur Stärkung und Steigerung der Wirkung und der Attraktivität des EFR, Förderung der exzellenzbasierten Beteiligung aller…
Artikel 4 erhält folgende Fassung: Übergeordnetes Ziel Übergeordnetes Ziel des Programms ist es, die institutionellen, administrativen und wachstumsfördernden…
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (im Folgenden „Programm“) aufzulegen, das darauf ausgelegt ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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