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Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch eu-LISA, Europol und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Verbindung mit ETIAS zuständig und stellt sicher, dass diese Tätigkeiten im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und mit der vorliegenden Verordnung erfolgen.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte trägt dafür Sorge, dass die durch eu-LISA und die ETIAS-Zentralstelle erfolgende Verarbeitung personenbezogener Daten mindestens alle drei Jahre nach einschlägigen internationalen Prüfungsstandards überprüft wird. Der Prüfbericht wird dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, eu-LISA und den Aufsichtsbehörden übermittelt. eu-LISA und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache erhalten vor der Annahme des Berichts Gelegenheit zur Stellungnahme.
eu-LISA und die ETIAS-Zentralstelle liefern die vom Europäischen Datenschutzbeauftragten verlangten Informationen, gewähren ihm Zugang zu allen Dokumenten und zu ihren Protokollen und ermöglichen ihm jederzeit den Zutritt zu allen ihren Gebäuden.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte trägt dafür Sorge, dass mindestens alle drei Jahre die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eu-LISA nach…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte trägt dafür Sorge, dass die durch eu-LISA, die ETIAS-Zentralstelle und Europol für die Zwecke der vorliegenden Verordnung…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte trägt dafür Sorge, dass die durch eu-LISA, die ETIAS-Zentralstelle und Europol für die Zwecke der vorliegenden Verordnung…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte stellt sicher, dass mindestens alle drei Jahre die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eu-LISA nach…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte trägt dafür Sorge, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eu-LISA mindestens alle drei Jahre gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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