Erwägungsgrund 66 32018R1240
Die Einnahmen aus den für die Reisegenehmigungen entrichteten Gebühren sollten dafür vorgesehen werden, die laufenden Betriebs- und Wartungskosten des ETIAS-Informationssystems, der ETIAS-Zentralstelle und der nationalen ETIAS-Stellen zu decken. Angesichts der besonderen Merkmale des Systems sollten die Einnahmen als interne zweckgebundene Einnahmen behandelt werden. Etwaige Einnahmen, die nach der Deckung dieser Kosten verbleiben, sollten dem Unionshaushalt zugewiesen werden.