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Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist für die Überwachung der das EES betreffenden Verarbeitung personenbezogener Daten durch eu-LISA zuständig und stellt sicher, dass diese Verarbeitung im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und mit der vorliegenden Verordnung erfolgt.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte trägt dafür Sorge, dass mindestens alle drei Jahre die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eu-LISA nach einschlägigen internationalen Prüfungsstandards überprüft wird. Der Prüfbericht wird dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, eu-LISA und den Aufsichtsbehörden übermittelt. eu-LISA erhält vor der Annahme des Berichts Gelegenheit zur Stellungnahme.
eu-LISA liefert die vom Europäischen Datenschutzbeauftragten verlangten Informationen, gewährt ihm Zugang zu allen Dokumenten und zu den Protokollen der Agentur nach Artikel 46 und ermöglicht ihm jederzeit Zutritt zu allen ihren Gebäuden.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte trägt dafür Sorge, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eu-LISA mindestens alle drei Jahre gemäß…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte stellt sicher, dass mindestens alle drei Jahre die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eu-LISA nach…
eu-LISA liefert die vom Europäischen Datenschutzbeauftragten angeforderten Informationen, gewährt dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Zugang zu allen…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch eu-LISA verantwortlich und stellt sicher, dass…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch eu-LISA verantwortlich und stellt sicher, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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