Erwägungsgrund 1 32018R1259
Die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 sieht eine Unionsliste der für die Verwendung in und auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung vor.
Die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 sieht eine Unionsliste der für die Verwendung in und auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung vor.