Erwägungsgrund 2 32018R1504
Zur Bereinigung und Verringerung des Umfangs der Rechtsvorschriften der Union müssen die Rechtsvorschriften ermittelt werden, die überholt oder nicht mehr zweckmäßig sind. Durch die Aufhebung dieser Rechtsvorschriften bleibt der rechtliche Rahmen transparent, eindeutig und einfach anzuwenden.