Erwägungsgrund 5 32018R1504
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 diente dazu, der Kommission Daten und Informationen über geplante Entwicklungen bei den Erzeugungs-, Übertragungs-/Fernleitungs- und Speicherkapazitäten und über Vorhaben in den Energiesektoren bereitzustellen. Die Kommission sollte dadurch ein umfassendes Bild von der Entwicklung der Energieinfrastrukturinvestitionen in der Union erhalten.