Erwägungsgrund 9 32018R1513
Persönliche Schutzausrüstungen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Medizinprodukte im Rahmen der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten von der neuen Beschränkung ausgenommen werden, da diese Ausrüstungen und Produkte besondere Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Funktionalität erfüllen müssen.