Erwägungsgrund 5 32018R1717
Durch die Verlegung des Sitzes der Behörde werden weder der von dem Europäischen Parlament und dem Rat gebilligte Stellenplan noch die Anwendung des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, die für die Behörde tätig sind, infrage gestellt.