Erwägungsgrund 8 32018R1717
Um der Behörde ausreichend Zeit für die Sitzverlegung einzuräumen, sollte die vorliegende Verordnung nach ihrer Annahme gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren so rasch wie möglich in Kraft treten.
Um der Behörde ausreichend Zeit für die Sitzverlegung einzuräumen, sollte die vorliegende Verordnung nach ihrer Annahme gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren so rasch wie möglich in Kraft treten.