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Der Europäische Datenschutzbeauftragte legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen Jahresbericht über seine Tätigkeit vor, den er gleichzeitig veröffentlicht.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte übermittelt den in Absatz 1 genannten Bericht den übrigen Organen und Einrichtungen der Union, die im Hinblick auf eine etwaige Prüfung des Berichts durch das Europäische Parlament Stellungnahmen abgeben können.
er erstellt einen Jahresbericht und übermittelt diesen dem Europäischen Generalstaatsanwalt und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten.
Bis zum 12. Juni 2021 und danach alle zwei Jahre übermittelt der Europäische Datenschutzausschuss einen gemeinsamen Bericht über seine Tätigkeiten im Rahmen…
Alle zwei Jahre übermittelt der Europäische Datenschutzausschuss dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, der Europäischen Agentur für die Grenz-…
Alle zwei Jahre übermittelt der Europäische Datenschutzausschuss dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und eu-LISA einen gemeinsamen…
Bis zum 12. Juni 2021 und danach alle zwei Jahre übermittelt der Europäische Datenschutzausschuss einen gemeinsamen Bericht über seine Tätigkeiten im Rahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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