Erwägungsgrund 53 32019R0818
Die Verordnung (EU) 2016/679 findet auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Interoperabilität durch nationale Behörden im Rahmen dieser Verordnung Anwendung, sofern diese Verarbeitung nicht durch benannte Behörden oder zentrale Anlaufstellen der Mitgliedstaaten zum Zwecke der Verhinderung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten erfolgt.