Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates
Falls bei der Abfrage des MID über das ESP eine gelbe oder eine rote Verknüpfung angezeigt wird, sollte der Grenzschutzbeamte den CIR und/oder das SIS abfragen, um die vorliegenden Informationen über die der Kontrolle unterzogene Person zu prüfen sowie um von Hand deren Identitätsdaten zu verifizieren und die Farbe der betreffenden Verknüpfung gegebenenfalls entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 65 32019R0817Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen