Erwägungsgrund 11 32018R2000
Die Ziele der vorliegenden Verordnung werden unbeschadet der laufenden Verhandlungen über die Reform der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates verfolgt.
Die Ziele der vorliegenden Verordnung werden unbeschadet der laufenden Verhandlungen über die Reform der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates verfolgt.