Erwägungsgrund 6 32018R2000
Die für eine Überstellung in Frage kommende Zielgruppe sowie die Anzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Überstellungen erfolgen, sollten erweitert werden, um den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Durchführung von Überstellungen einzuräumen, wobei den besonderen Bedürfnissen von unbegleiteten Minderjährigen oder anderen schutzbedürftigen Antragstellern und der besonderen Situation von Familienangehörigen von Personen, die internationalen Schutz genießen, Rechnung zu tragen ist. Die besonderen Bestimmungen über Pauschalbeträge für Neuansiedlungsmaßnahmen und die Überstellung von Personen, die internationalen Schutz genießen, von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat sollten diese Erweiterung widerspiegeln.